Fortbildungsveranstaltung - Sachverstand aktuell
für Sachverständige, Architekten, Ingenieure, Richter und Rechtsanwälte
Sachverstand ...
Der Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. stellt sich vor.
Die Satzung des LVM nach der Jahreshauptversammlung von 2019 zum Download:
Der Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. als berufsständische Vereinigung ist eine Interessenvertretung von öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen aller Fachrichtungen.
Der Verband ist Mitglied im Institut für das Sachverständigenwesen (IfS), einer Einrichtung der Industrie- und Handelskammern, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und dem Verband Freier Berufe in Bayern. Weitere Zugehörigkeit zu anderen Sachverständigenorganisationen werden angestrebt.
Die Anforderungen an einen berufsständischen Verband ergeben sich aus der Sache selbst, nämlich aus
Die Marktteilnehmer Bürger, Gerichte, öffentliche Verwaltung, Institutionen, Industrie und Handwerksollen auf die besondere Sachkunde der SACHVERSTÄNDIGEN vertrauen dürfen.
Deswegen soll Gewähr geboten sein für
SACHVERSTÄNDIGE werden durch die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern öffentlich bestellt und vereidigt. Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 stellt eine gleichwertige Qualifikation dar.Gerichte, Behören und die Öffentlichkeit können so auf besonders sachkundige Fachleute zurückgreifen. Diese Spezialisten erstellen Gutachten, erteilen Bescheinigungen und führen alle anderen Arten von Sachverständigungenleistungen aus.
Im Gegensatz zur allgemeinen Berufsbeschreibung "Sachverständiger" ist die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter SACHVERSTÄNDIGER" (Abkürzung: ö.b.u.v. SV) gesetzlich geschützt. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 91 der Handwerksordnung oder in § 36 der Gewerbeordnung. Nur die vereidigten SACHVERSTÄNDIGEN sind berechtigt einen Rundstempel zu führen.
Die öffentlich Bestellung und Vereidigung verleiht den SACHVERSTÄNDIGEN die Eigenschaft, für Jedermann planend, beratend und überwachend tätig zu werden und nicht nur für Geriche. Als Schiedsgutachter sind vereidigte Sachverständige auch zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten tätig.
Vereidigte SACHVERSTÄNDIGE arbeiten ...
Der Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige strebt die Mitgliedschaft im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. an.
Nach einem Mediationsverfahren bei der IHK München für Oberbayern verhandeln die BVS-Sachverständigen Bayern und der LVS Bayern aktuell Wege und Lösungen, um beide Verbände als bayerische Vertretung wieder im BVS zusammenzuführen.
für Sachverständige, Architekten, Ingenieure, Richter und Rechtsanwälte
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