Der Verband
Qualität
Öffentliche Bestellung / Zertifizierung
SACHVERSTÄNDIGE werden durch die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern öffentlich bestellt und vereidigt. Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 stellt eine gleichwertige Qualifikation dar.
Gerichte, Behören und die Öffentlichkeit können so auf besonders sachkundige Fachleute zurückgreifen. Diese Spezialisten erstellen Gutachten, erteilen Bescheinigungen und führen alle anderen Arten von Sachverständigungenleistungen aus.
Gesetzlich geschützt
Im Gegensatz zur allgemeinen Berufsbeschreibung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter SACHVERSTÄNDIGER“ (Abkürzung: ö.b.u.v. SV) gesetzlich geschützt. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 91 der Handwerksordnung oder in § 36 der Gewerbeordnung. Nur die vereidigten SACHVERSTÄNDIGEN sind berechtigt einen Rundstempel zu führen.
Merkmale
Vereidigte SACHVERSTÄNDIGE arbeiten
Kompetent
Die besondere Sachkunde wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft. Ebenso die Vorbildung und berufliche Erfahrung der SACHVERSTÄNDIGEN.
Vertrauenswürdig
Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung geprüft. Voraussetzung ist ihre Unbescholtenheit und wirtschaftliche Unabhängigkeit.
Objektiv / Persönlich
Weisungsfrei, unparteiisch.
Verschwiegen
Die privaten und geschäftlichen Geheimnisse der Parteien werden gewahrt.
